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"Du kannst nicht alles wissen, dafür gibt es Bücher oder du kennst jemanden, der es weiß" (Bodo Krebs)



Die Veranstaltungs- und TV-Welt ist breit aufgestellt. Von kleinen Meetings und Konferenzen mit wenigen Teilnehmern, über Messestände bis zu Großveranstaltungen mit mehreren tausend Besuchern. Jedes dieser Projekte benötigt eine fundierte Vorbereitung, damit am Ende das Ergebnis positiv in Erinnerung bleibt.

Bei vielen Produktionen kommen Punkte wie Gefährdungsanalyse, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Risikomanagement oder auch Sicherheitskonzeptionierung wiederholt zur Sprache. Doch wer ist zuständig? Gibt es einen Notfallplan, wenn doch plötzlich ein unvorhergesehenes Schadensereignis eintritt? Wie kann der bestmögliche Schutz für Ihr Projekt und Ihre mitwirkenden Beschäftigten und teilnehmenden Personen gewährleistet werden? Ich möchte hier einen groben, hoffentlich hilfreichen, Überblick geben. Dieser ist keineswegs vollständig, da es eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen, Satzungen, DIN-Normen und Regelungen etc. gibt, die individuell beachtet und ggfs. unumgänglich angewendet werden müssen. Dies gilt insbesondere für das Landesrecht (Bundesländer) und das Kommunalrecht (Kommunen).

Für die allgemeine Produktionssicherheit von Mitarbeitern, Mitwirkenden und teilnehmende Personen sind zusätzlich Vorschriften und technische Regeln sowie Regeln und Grundsätze der Unfallversicherung zu beachten. Das Ziel muss immer sein, die Arbeitnehmer, Mitwirkenden und alle weiteren Beteiligten vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Die Rechtsgrundlagen bilden beispielsweise folgende Gesetze:

  • Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
  • Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Musterbauordnung (MBO) als bundeseinheitliche Empfehlung. Es gilt das jeweilige Landesrecht.
Gesetzliche Pflichten werden durch Verordnungen konkretisiert, die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind. Sie werden auch "Rechtsverordnungen" genannt und sind rechtsverbindlich. Dies sind beispielsweise:

  • Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
  • Gefahrstoffverordnung GefStoffV
  • Sprengstoffverordnung SprengV
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung LärmVibrationsArbSchVO
  • Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättVO, als bundeseinheitliche Empfehlung. Es gilt das jeweilige Landesrecht.
  • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

    Die DGUV Vorschrift 1 beinhaltet und konkretisiert alle wesentlichen Anforderungen, die ein Unternehmer im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen hat.

    • Die Vorschrift geht ausführlich auf die Pflichten des Unternehmers ein, der die Gesamtverantwortung trägt. Angesprochen werden unter anderem die Themen Gefährdungsbeurteilung, Pflichtenübertragung, Unterweisung der Versicherten sowie Befähigung der Beschäftigten für Tätigkeiten.
    • Außerdem werden die Unterstützungspflichten der Versicherten geregelt: Sie müssen zur Sicherheit und Gesundheit beitragen, soweit es um sie selbst geht oder um andere Personen, die von ihrem Handeln betroffen sind.
    • Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Es enthält Abschnitte zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie zu Sicherheitsbeauftragten, zu Maßnahmen bei besonderen Gefahren, zu Erster Hilfe und zur persönlichen Schutzausrüstung.

  • DGUV Vorschrift 17 und 18 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

    Die DGUV Vorschrift 17 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ ist mit ihren rechtsverbindlichen Anforderungen seit April 1998 gültig. Ergänzend zur Unfallverhütungsvorschrift sind Erläuterungen und Durchführungsanweisungen in der DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ enthalten.
Regeln und Informationen dienen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Gesetzen und Verordnungen. Diese werden z.B. durch die Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit erstellt. Die Einhaltung der dort gegebenen Empfehlungen ist nicht verpflichtend, denn es besteht die Möglichkeit, mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz zu erreichen. Dies sind beispielsweise:

  • DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
    Die DGUV Regel 100-001 richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und gibt ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Dabei enthält die Regel auch Auszüge aus weiteren relevanten Gesetzen, Vorschriften und Regeln.
  • DGUV Regel 115-002 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
    Regel zur Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (DGUV Vorschriften 17 und 18).
    Die Regel richtet sich an Unternehmer, Arbeitgeber sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft sowie Versicherte, Arbeitnehmer, selbstständige Einzelunternehmer und Künstler.
  • DGUV Regel 115-002DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktion - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte , Shows, Events, Messen und Ausstellungen
    Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staatlicher Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Informationen sowie Branchenstandards dar. Er dient damit der rechtskonformen Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind.
Eine absolute Sicherheit gibt es nicht, aber eine sehr gute Sicherheitskoordination kann eine absolute Unsicherheit bis hin zur Krise verhindern. Es ist stets auch an die Eigenverantwortung und Solidarität eines jeden Mitwirkenden zu appellieren.

Gerne stehe ich Ihnen bei der Beratung zu Ihrem Projekt zur Seite und erstelle auf Wunsch ein(e) individuelle(s) Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse sowie Veranstaltungs- und/oder Sicherheitskonzept.